Zu Renaturierung gesetzlich verpflichtet

Offenlegung zur geplanten Neugestaltung des östlichen Hellbachtals läuft

Vom 11. Juni bis zum 9. Juli haben betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und gegebenenfalls schriftliche Einwendungen einzureichen. Dies kann digital über https://beteiligung.nrw.de/k/1015005 erfolgen oder persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus Beckum (1. OG, Raum 158) in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 02521 29-6720 ist eine Einsichtnahme auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Schriftliche Eingaben sind bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist möglich, also bis zum 23. Juli.

Zur geplanten Renaturierung des östlichen Hellbachtals in Neubeckum ist die Stadt Beckum gesetzlich verpflichtet. Die Maßnahme wurde im März 2024 im Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Beckum beschlossen. Geplant ist unter anderem der Rückbau der künstlichen Aufstauung, um die natürlichen Fließverhältnisse des Hellbachs wiederherzustellen.

Nach Abschluss der Beteiligungsphase prüft und bewertet die Untere Wasserbehörde alle eingegangenen Eingaben.

Bekanntmachung des Kreises Warendorf

Sonderseite Umgestaltung des östlichen Hellbachtals