Integrationsratswahl 2025

Die Integrationsratswahlen sind Wahlen, bei denen Menschen mit internationaler Familiengeschichte in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens ihre Interessenvertretung – den Integrationsrat – wählen können.
So auch die Stadt Beckum. Die Integrationsräte setzen sich für Chancengerechtigkeit, Teilhabe und die politische Mitbestimmung von Migrantinnen und Migranten ein.
Wann ist die Wahl?
Parallel zu den Kommunalwahlen werden die Integrationsräte am 14. September 2025 neu gewählt. Wenn Sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig beantragen und einsenden. Wahlberechtigte Deutsche und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose erhalten automatisch die Wahlunterlagen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger ist
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat
- neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- als Kind ausländischer Eltern seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat
- nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger
- Aussiedlerinnen und Aussiedler
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag- 16 Jahre alt sein
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben
Wer darf gewählt werden?
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner:
- Die mindestens 18 Jahre alt sind
- Seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und
- Seit drei Monaten in Beckum mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein)
Für wie lange ist man gewählt?
Der Integrationsrat wird für fünf Jahre gewählt, das heißt bis 2030.
Wie wird gewählt?
Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich, auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen.