Urkunden bestellen - ab Juni 2025 auch online

  • Kurztext

    Sie benötigen eine Urkunde oder einen beglaubigten Auszug aus einem Personenstandsregister?

    Zu jedem Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) wird ein entsprechendes Personenstandsregister erstellt. Aus diesen Registern können Auskünfte und Personenstandsurkunden erteilt werden.

    Sie können zum Nachweis Ihres Personenstandes beim Standesamt eine Personsenstandsurkunde anfordern, wenn sich der Personenstandsfall in Beckum ereignet hat. Gleiches gilt, wenn ein Personenstandsfall im Ausland beim Standesamt Beckum nachbeurkundet worden ist.


    Wie lange werden die Personenstandsregister beim Standesamt Beckum geführt?

    • Geburten für 110 Jahre
    • Eheschließungen für 80 Jahre
    • Lebenspartnerschaften für 80 Jahre
    • Sterbefälle für 30 Jahre.

    Danach werden die Personenstandsregister als Archivgut an die zuständigen Archivbehörde abgegeben. Wenn Sie Auskünfte aus älteren Personenstandsregistern des Standesamtes Beckum benötigen, können Sie sich an das Kreisarchiv Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf wenden. Bei Fragen und zwecks Terminabsprache z.B. bei Ahnenforschung wenden Sie sich gern an das Kreisarchiv in Warendorf; auch zu finden unter dem Link: www.kreis-warendorf.de

    Wer kann Personenstandsurkunden beantragen?

    Da Personenstandsregister persönliche Daten enthalten, erhalten nur berechtigte Personen darauf Zugriff. D.h. ein Recht auf Ausstellung haben Personen ab 16 Jahren, die selbst in der Urkunde aufgeführt sind, mit der in der Urkunde aufgeführten Person in gerader Linie verwandt sind (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) oder ein rechtliches Interesse (z.B. Nachlassangelegenheit, Grundbuchänderung) glaubhaft machen. Auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

     

    Wie kann ich eine Personenstandsurkunde bestellen?

    Zur Bestellung von Urkunden haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • online über das Serviceportal oder
    • persönlich durch Vorsprache oder mit schriftlicher Bevollmächtigung nach Terminvereinbarung - in beiden Fällen weisen Sie die Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach.

    Bei der Urkunden-Online-Bestellung benötigen Sie zur Authentifikation ein Nutzerkonto bei der BundID.

     

    Zu Ihrer Information sind die Standesamtsbezeichnungen von früher und heute aufgelistet:

    • 1874 bis 30.06.1969  Standesamt Beckum-Stadt, jetzt Standesamt Beckum
    • 1874 bis 30.06.1969  Standesamt Beckum-Land, jetzt Standesamt Beckum
    • 1900 bis 31.12.1974  Standesamt Neubeckum, jetzt Standesamt Beckum
    • 01.07.1969 bis 31.12.1974  Standesamt Beckum/Westfalen, jetzt Standesamt Beckum
    • Ab 01.01.1975  Standesamt Beckum
     
    Hinweis: Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Beckum. Sie können vom Standesamt Beckum nicht bearbeitet werden.
     
     


     
     
     
  • Erforderliche Unterlagen

    - Personalausweis

    - evtl. Bevollmächtigungbei persönlicher Abholung

  • Kosten

    Personenstandsgesetz, Allgemeine Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen


Zuständige Abteilungen