Bundestagswahl
Bundestagswahl 2025
Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.
Die nächste, vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Briefwahlunterlagen online beantragen
Dafür müssen Sie nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten.
Briefwahl an Ort und Stelle ab 10. Februar
Die Briefwahlbüros finden Sie ab 10. Februar in der VHS Beckum und im Rathaus Neubeckum zu den folgenden Öffnungszeiten:
VHS Beckum | Rathaus Neubeckum - Bürgerbüro | |
Antoniusstraße 5, 59269 Beckum | Hauptstraße 52, 59269 Beckum | |
Uhrzeit | Uhrzeit | |
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 | 08:00 - 12:00 |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 |
Freitag Freitag, den 21.02.2025 | 08:30 - 12:00 08:30 - 15:00 | 08:00 - 12:00 |
Samstag und Sonntag am 15.02. und 16.02.2025 | 10:00 - 13:00 |
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab der 7. Kalenderwoche, da die Stimmzettel ab dem 7. Februar geliefert werden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind gemäß § 12 Bundeswahlgesetz Bürger*innen, die
- am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sogenannte Auslanddeutsche.
Informationen für Auslandsdeutsche auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin
Im Ausland lebende Deutsche sollen ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bitte schnellstmöglich versenden.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person
a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.
Bitte verwenden Sie
- bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“. Eine Einreichung per E-Mail (wahlen@beckum.de) oder Fax (02521 2955-3399) ist in diesem Fall möglich.
- bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a“. Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei. Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an der Bundestagswahl teilnehmen:
- Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag (23.02.2025) zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind barrierefrei.
- Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag.
- Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie vor der Wahl, vom 10. bis 21. Februar 2025, persönlich in den Briefwahlbüros wählen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland oder außerhalb der Stadt Beckum befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann bei der Stadt Beckum auf folgenden Wegen erfolgen:
- Persönlich vor Ort in der VHS-Beckum oder im Rathaus Neubeckum
- Schriftlich durch Zusendung des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
- Schriftlich durch formlosen Antrag mit Vornamen, Familienname, Geburtsdatum und Adresse per E-Mail an buergerbuero@beckum.de
- Online über folgenden Link: Briefwahl
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 20. Januar 2025 bis 23. Januar 2025 per Post zugestellt.
Wahlsystem und Wahlverfahren
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl.
Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Im Juni 2023 ist ein neues Wahlrecht in Kraft getreten. Wie das bisherige Wahlrecht weist es den Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der Änderung ist die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und die Vorhersehbarkeit von dessen Größe.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl
Weitere Informationen zur Bundestagswahl stellen wir Ihnen laufend zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten der Bundeswahlleiterin und des Deutschen Bundestags.
Wahlergebnisse Bundestag 2021
Homepage des Bundeswahlleiters mit endgültigem Gesamtergebnis
Barrierefreie Darstellung der Ergebnisse aus Beckum:
Erststimme Beckum
Barrierefreie Darstellung der Ergebnisse aus dem Wahlkreis 130:
Erststimme Wahlkreis 130Bundestagswahl in leichter Sprache
Die beiden Videos erklären, wie man bei der Bundestagswahl wählen kann.
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 02521 / 29-3301 an oder schreiben Sie und eine Email an wahlen@beckum.de