Kommunalwahlen und Wahl des Integrationsrates

Wahlbenachrichtigungsbriefe werden versendet

Wer bis zum 24. August keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich im Bürgerbüro der Stadt Beckum melden, um zu klären, ob die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Wer nicht im Wahllokal wählen kann, sollte rechtzeitig für die Kommunalwahlen oder für die Integrationsratswahl Briefwahl beantragen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe befinden sich die Briefwahlanträge. Sie können Briefwahlunterlagen bereits jetzt schon auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 beantragen. Die Briefwahlunterlagen können online oder per E-Mail an buergerbuero@beckum.de unter Angabe des vollständigen Namens, der Adresse, und des Geburtsdatums angefordert werden. In allen Fällen werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt. Der Versand erfolgt zeitnah.

Ebenfalls besteht ab dem 18. August die Möglichkeit unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und des Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises die Briefwahl an Ort und Stelle in der Volkhochschule Beckum Wadersloh, Antoniusstraße 5 – 7 in Raum 6, und ab dem 25. August im Bürgerbüro des Rathauses Neubeckum, Hauptstraße 52, durchzuführen.

 

Die Briefwahl an Ort und Stelle ist zu folgenden Zeiten möglich:

Volkshochschule Beckum-Wadersloh:

  • Montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Montagsnachmittags von 14:00 bis 15:30 Uhr
  • Dienstags- und mittwochsnachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstagsnachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Ausschließlich am 12. September von 8:30 bis 15:00 Uhr


Bürgerbüro des Rathauses Neubeckum:

  • Montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstags- und mittwochnachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstagsnachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr


Auskünfte erteilen die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum, Telefon 02521 29-3333.


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